Unsere AGB, Stand 01.01.2026
Jeder, der Leistungen der Easy-Rider-Ranch in Anspruch nimmt oder die Anwesen als Besucher betritt, erklärt sich stillschweigend mit den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden:
Die Reitschüler / Besucher über 18 Jahren oder der/die Inhaber der Personensorge für die minderjährigen Reitschüler, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko von Verletzungen, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse.
- Für das Reiten besteht die Pflicht, Reithelm nach DIN-Norm, Reitstiefel oder vergleichbares überknöchelhohes Schuhwerk und geeignete Reitkleidung zu tragen. Helme können für Schnupperstunden bei uns ausgeliehen werden.
- Reitstunden, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden berechnet. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder die Rückvergütung gezahlter Reitstunden. Bei Krankheit kann im Einzelfall nachgeritten werden, die verfallenen Reitstunden werden nicht auf eine Folgereitkarte angerechnet.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise und sind nicht übertragbar.
- Das Betreten von Paddock oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Leitung, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Die Anwesenheit auf dem Anwesen bedarf der Erlaubnis des Leiters, der Reitlehrerin oder deren/dessen Gehilfen.
- Es wird darauf hingewiesen, durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und/ oder Unfallversicherung Vorsorge zu treffen.
- Bei Unfällen, Schäden und Verlusten, können keine Haftungsansprüche gegenüber der Easy-Rider-Ranch, deren Mitarbeiter oder Gehilfen geltend gemacht werden. Die Anwesenheit auf dem Gelände geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
- Den Anweisungen des Leiters der Reitschule, des Reitlehrers oder deren/dessen Gehilfen ist/sind unbedingt Folge zu Leisten.
- Das Reiten und der Umgang mit den Pferden, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
- Eltern haften für Ihre Kinder, unabhängig des Alters und Unterliegen der durchgängigen Aufsichtspflicht der Eltern.
- Im gesamten Stallbereich ist das Rauchen und offenes Feuer bis auf dafür vorgesehene Stellen verboten.
- Im Umgang mit den Pferden gelten die allg. Tierschutzbestimmungen und die Empfehlungen der deutschen reiterlichen Vereinigung zu Haltung und Umgang.
- Pünktlich 10 Minuten vor Beginn der vereinbarten Reitstunde reitfertig am Reitplatz parat stehen, da bei nicht pünktlichem Erscheinen der Reitschulbetrieb nicht unterbrochen werden kann. Somit zählt die Teilnahme als unentschuldigtes Fehlen und wird somit auch berechnet!
Freistellungserklärung
Die Easy-Rider-Ranch, deren Mitarbeiter oder Gehilfen, werden von jeglicher Haftung oder Schadenersatzansprüchen freigestellt, es sei denn, die Haftpflichtversicherungübernimmt diese Schäden auf Grund des vorliegenden Versicherungsschutzes. Die Freistellung gilt nicht für eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Schadensersatzanspruch
Für Schäden die durch den Reitschüler oder deren/dessen Begleitung (Besucher) an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen, haftet der Reitschüler, bzw. dessen Sorgeberechtigte, Besucher/Begleiter in vollem Umfang gegenüber der Ranch
und/oder Geschädigten.
Anwesenheit
Bei uns bekommen Reitschüler ihre Pferde gesattelt. Dennoch ist es notwendig, mindestens 10 min. vor dem Ritt vor Ort zu sein. Bei Beginn der Stunde muss der Reitschüler pünktlich am Pferd sein. Bei Verspätung kann der Reitunterricht nicht abgehalten werden.
Ausrüstung
Jeder Reiter bringt seine persönliche Ausrüstung mit:
TÜV geprüfter 3 – Punkte – Sicherheitsreithelm, Reithose und Stiefel oder ähnliches Schuhwerk mit Absatz (!) als Minimal-Ausrüstung gehören dazu. Die Ausrüstung für das Pferd wird gestellt.
Vorbereitung
Falls Sie Mängel feststellen, wenden Sie sich bitte an den Reitlehrer!
Im Unterricht
gelten die Anweisungen des Lehrers und die allgemeinen Reiterregeln. Wenn Sie alleine auf dem Reitplatz reiten gelten auch hier die allgemeinen Reiterregeln. Ab dem 01.08.2019 wird der Reitunterricht nur noch auf 5er oder 10er Karte angeboten. Bitte frühzeitig eine solche Karte bei mir abholen und bezahlen.
Hunde
Hunde können auf die Anlage mitgebracht werden, aber es besteht ausnahmslos Leinenpflicht für Fremdhunde.
Nach dem Reiten
sind den Anweisungen des Leiters der Reitschule, des Reitlehrers oder deren/dessen Gehilfen ist/sind unbedingt Folge zu Leisten.
Unsere Pferde werden optimal ernährt. Bitte auch nicht mit Brot füttern. Bei Leckerli bitte den Reitlehrer fragen. Gerne auch mit mir klären was welches Pferd essen darf.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.